Freizeitfußballmeisterschaft 2019
1.)Die Spieldurchführung erfolgt auf
der Grundlage der beiliegenden Richtlinien und Regeln nach Muster des DFB. Dabei gilt
für alle Mannschaften folgender Grundsatz: Die Entscheidung der Leitung der
Freizeitliga und des Staffelleiters sind rechtskräftig und endgültig, soweit
sie sich auf die jeweilige Meisterschaft oder ein Turnier der Freizeitliga
beziehen. Jede Mannschaft dieser Liga, ist der jeweils gültigen Richtlinie, die
sie durch ihre Teilnahme an der Meisterschaft anerkennt, unterworfen. Die gemeldeten Vereine sind dafür
verantwortlich, dass ihre eingesetzten Spieler über die Richtlinie der
Freizeitliga und ihre geltenden Regeln in Kenntnis gesetzt wurden und vor allen
diese auch einhalten. Alle Mannschaften und die einzelnen eingesetzten
Spieler, müssen ausreichend Unfall und Haftpflicht versichert sein. Die
Turnierleitung übernimmt keine Haftung für Sportunfälle oder
Zivilrechtsansprüche. Haftungspflicht gegenüber dem Veranstalter, der
Turnierleitung bzw. dem Staffelleiter können in keinem Fall geltend gemacht
werden. Mannschaften oder einzelne Spieler, die durch ungebührliches Verhalten
den reibungslosen Ablauf der Meisterschaft stören oder zu stören versuchen, können
aus der Liga ausgeschlossen werden.
2.)Einfache Änderungen der Richtlinie,
können bei einfacher Mehrheit durch die Mannschaftsleiter bei der
Mannschaftsleitersitzung zur Saisoneröffnung geändert werden. Bei evtl.
Unstimmigkeiten (wie z.B. Einsatz von langzeitverletzten Spielern) entscheidet
der Staffelleiter.
3.)Die Saison 2019 wird mit 12 Mannschaften bestritten (Jeder gegen
Jeden).
4.)Beginn der Meisterschaft ist
Mittwoch, der 10.04.2019 um 19.00 Uhr. Der letzte Spieltag ist am Mittwoch der
11.09.2019 um 18.30 Uhr. In der 18 Kalenderwoche (1.Mai) findet kein Spieltag
statt.
5.)Spielverlegungen finden nur in
begründeten Ausnahmefällen statt. Bei Spielausfällen gelten folgende
ausgewiesene Spieltage als Neuansetzungen:
Montag den 29.04.2019 um 19.00 Uhr,
Montag den 27.05.2019 um 19.00 Uhr
Montag den 24.06.2019 um 19.00 Uhr
,Montag den 29.07.2019 um 19.00 Uhr
Montag den 26.08.2019 um 19.00 Uhr
6.)Bei Nichtantreten einer Mannschaft
werden die Punkte und Tore ( 3 Punkte, 3 Tore ) der spielfähigen Mannschaft
angerechnet. (Laut Beschluss vom 28.01.2002 gilt eine Mannschaft auch bei
vielen Kranken als spielfähig) Tritt
eine Mannschaft in der ersten Halbserie zu einem Punktspiel auf Gegners Platz
schuldhaft nicht an, ist das Rückspiel auf Gegners Platz auszutragen. Tritt
eine Mannschaft im laufenden Spieljahr dreimal schuldhaft zu Punktspielen nicht
an, wird sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Alle Spiele und Tore
mit dieser Mannschaft werden annulliert. Ausgenommen davon sind die letzten
fünf Spieltage. Hier werden dem Gegner drei Punkte werden und drei Tore gutgeschrieben.
7.)Die Spielberichtsbögen sind bis
spätestens Sonnabends 12.00 Uhr an den Staffelleiter
Sportfreund Wolfgang Müller
Rostocker Chaussee 10
18337 Marlow
Tel. 038221 80445
015202187520
zu senden.
Eine Übersendung des
Spielberichtsbogens per Whats App am Spieltag ist
grundsätzlich möglich. Sollte das so sein, ist die Heimmannschaft verpflichtet
den original Spielberichtsbogen mindestens bis zum 31.12.2018 selbstständig zu
archivieren. Bis zum 31.12.2018 ist der originale Spielberichtsbogen dem
Staffelleiter nach Aufforderung auszuhändigen. Die Spielberichtsbögen haben zu
beinhalten: Torfolge, Zeit, Torschützen sowie den Spielverlauf (4 bis 5 Sätze).
Am Spieltag haben die Verantwortlichen der Heimmannschaft, den Staffelleiter
bis 21.30 Uhr, telefonisch unter 0152022187520 (bitte am Spieltag nur diese
Nummer benutzen) eine Vorinformation zu geben. Der Staffelleiter ist ansonsten
auch über Internet wmueller@vfbmarlow.de in Ausnahmefälle erreichbar. Die
Ergebnisse der Freizeitliga sind in diesem Jahr wieder im Internet unter
www.freizeitliga-nvp.de.abrufbar alternativ (www.vfb-marlow.de).
8.)Nachmeldungen von Spielern müssen in
doppelter Ausführung (Name, Vorname, Geb. Datum und Spielerpaßnummer)
beim Staffelleiter eingereicht werden.
9.)Jede Mannschaft darf nur Spieler ab
32 Jahre einsetzen. Zwei Spieler können pro Spiel unter 32 Jahre sein, müssen
aber mindestens 29 Jahre sein.
Spieler, die für eine andere Mannschaft gemeldet waren, dürfen nicht eingesetzt
werden. Beim Jahresabschluss 2017 wurde
mehrheitlich beschlossen, dass die Altersgrenze (U32) ab 2019 auf 29, 2020 auf
30, 2011 auf 31 und 2012 auf 32 festgesetzt wird. Als Stichtag gilt hier das
Geburtsdatum 31.12.1990. Jede Mannschaft darf pro Spieltag drei Alt Herren
Spieler (Ü 35) einsetzen. Stichtag für aktive Spieler und Alt Herren Spieler
ist der 01.01.2018. Als Altherrenspieler u. aktiver Spieler gilt, wer
mindestens einmal im laufenden Kalenderjahr in der jeweiligen Liga (Pflichtspiel)eingesetzt wurde. Aktive
Spieler dürfen, sofern Sie das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben, nicht in
der Freizeitliga eingesetzt werden. Spieler ab 40 Jahre belasten ab der Saison
2010 nicht mehr das Kontingent der Ü35. Das heißt sie dürfen sowohl in der
Freizeitliga und in der Ü35, sowie im aktiven Ligabetrieb (Männer) eingesetzt
werden. Wechsel eines Spielers von einem Verein zum Anderen innerhalb der
Freizeitliga, ist nach der Abgabe der Meldeliste 2018 bis ein Tag nach dem Ende
der Saison 2018 (eine Ausnahme gilt, solange der Spieler nachweislich nicht auf
dem Spielberichtbogen seines bisherigen Vereines vermerkt war).Eine weitere
Ausnahme bildet nur, wenn sich eine Freizeitligamannschaft innerhalb der
Hinrunde komplett aus der Freizeitliga abmeldet. Nach der Hinrunde gelten die
Wechselfristen wie gehabt.
10.)Die Spielstärke beträgt 1+ 7 Spieler und 5 Auswechselspieler.
Während des Spiels darf beliebig ein und ausgewechselt werden. Mehr wie 13 Spieler auf dem Spielberichtsbogen
sind nicht zulässig.
11.)Die Spielzeit beträgt 2 X 30
Minuten.
12.)Es muss mit Schienbeinschoner
gespielt werden. Spieler ohne Schienbeinschoner sind durch den Schiedsrichter
grundsätzlich nicht zuzulassen.
13.)Es dürfen nur indirekte Freistöße
(Abstand 5 Meter zum Ball) ausgeführt werden, um Tore zu erzielen. Demzufolge
muss eine Zwischenberührung eines anderen Spielers (egal von welcher
Mannschaft) vorgelegen haben. Eine Ausnahme bildet ein Eckball bzw. Neunmeter.
14.)Bei Abschlag, Abwurf und Abstoß
darf der Ball die Mittellinie nicht überschreiten. Ansonsten wird dieses mit
indirektem Freistoß durch den Schiedsrichter geahndet.
15.)Auswechslungen können nur bei
Spielunterbrechung und müssen grundsätzlich an der Mittellinie vollzogen
werden.
16.)Die gastgebende Mannschaft stellt
den Schiedsrichter und ist für die technischen Voraussetzungen des Spiels
verantwortlich. Die Mannschaftsleiter der Gastgeber sind dafür verantwortlich,
dass sich die eingesetzten Schiedsrichter vor allem mit den Punkten 18, 19, 20
und 21 dieser Richtlinie vertraut gemacht haben. Sollten Schiedsrichter unter
18 Jahre eingesetzt werden, müssen sie mindestens 16 Jahre und im Besitz einer Schiedsrichterprüfung
sein.
17.)Bei Foulspiel gibt es statt der
gelben Karte, eine 5 minütige Zeitstrafe. Dabei ist das Zeigen der gelben
Karte gleichzusetzen mit der mündlichen
Aussprache. Erfolgt im gleichen Spiel eine weitere zeitliche Herausstellung des
Spielers ( wie sonst Gelb/ Rot ), ist eine weitere Teilnahme am Spiel nicht mehr möglich (der Betroffene
Spieler darf erst wieder am nächsten Spieltag ohne weitere Speere eingesetzt
werden). Nach 5 Minuten kann der Spieler durch einen anderen Spieler wieder
ersetzt werden. (Strafzeit wird vom Schiedsrichter genommen). Bei Rot
(Spielausschluss und evtl. Verhandlung vor der Leitung der Liga).Die Mannschaft
des Rotsünders darf bis zum Schlusspfiff des Schiedsrichters nicht mehr
Aufgefüllt werden. Ein evtl. Spielausschluss darf nur in der Freizeitliga
abgeleistet werden. Bei ausgesprochenen
Feldverweisen gelten nachstehende Bestimmungen: Spieler sind nach einem
Feldverweis automatisch für jeglichen Spielverkehr in der Freizeitliga NVP
gesperrt Der betroffene Verein hat beim zuständigen Staffelleiter einen
schriftlichen Antrag mit Strafmaß einzureichen. Die Mindestsperre beträgt in
jedem Falle ein Pflichtspiel. Der eingereichte Antrag kann bestätigt oder
abgeändert werden und ist innerhalb einer Woche nach Eingang dem betreffenden
Verein als Entscheidung mitzuteilen.
18.)Nach Spielschluss ist der
Spielberichtsbogen vollständig auszufüllen. Dabei ist es dem Mannschaftsleiter
der Gastmannschaft erlaubt, sich auf dem Spielberichtsbogen schriftlich in
passender Form zum Spiel zu äußern.
19.)Die Spielausweise sind
grundsätzlich vor dem Spiel zu kontrollieren, dürfen aber auch nach dem Spiel
durch den Mannschaftsleiter der gegnerischen Mannschaft eingesehen werden.
Stoßen während des Spiels Spieler dazu, haben die verantwortlichen
Mannschaftsleiter die Einsichtnahme des Spielerausweises im Beisein des
Spielers zu gewährleisten. Dabei ist folgend Festlegung ohne Abstriche
einzuhalten. Können keine Spielerpässe oder weniger als zur Spielfähigkeit
erforderliche Spieler (Freizeitliga = 6 Spielerpässe) zur Kontrolle vorgelegt
werden, so ist das Spiel dennoch durchzuführen. Der betroffene Verein hat
innerhalb einer Woche eine schriftliche Erklärung über das Fehlen der
Spielerpässe an den Staffelleiter einzusenden. Der Staffelleiter entscheidet
evtl. mit der Leitung der Liga über die Wertung des Spiels. Einzelne Spieler
dürfen ohne vorliegenden Spielerpass nicht am Spiel teilnehmen, sie sind
grundsätzlich durch den Schiedsrichter nicht zuzulassen.
20.)Ab der Saison 2003 führte die
Freizeitliga NVP eigene Spielerpässe (die nur in der Freizeitliga NVP gültig
sind) ein, die beim Staffelleiter schriftlich zu beantragen sind. Spieler mit
einem ungültigen Spielerpass (z.B. ohne Passbild und ohne Unterschrift) sind
grundsätzlich zum Spiel nicht zuzulassen. Jedoch steht es jedem Verein frei
auch weiterhin ihre Spielerpässe beim Landesfußballverband zu beantragen. Die
Meldeliste (hier gilt der Eingang beim Staffelleiter), worauf die Alt
Herrenspieler deutlich zu kennzeichnen sind, sind beim Verlangen der
gegnerischen Mannschaft vor dem jeweiligen Spiel zur Einsichtnahme vorzulegen.
Alt Herren Spieler dürfen mit Ablichtungen des Spielausweises spielen (mehr wie
drei Ablichtungen pro Spieltag, hier ist Punkt 9 zu beachten, ist nicht
zulässig).Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass alle gemeldeten Mannschaften
der Freizeitliga Nordvorpommern selbständig und in eigener Verantwortung
darüber entscheiden, ob sie die Gebühren an den LFV M/V und den Kreissportbund
bezahlen. Hier steht keinesfalls der Staffelleiter in der Verantwortung.
21.) Will eine Mannschaft gegen die
Wertung eines Spieles Protest einlegen, muss dieser Protest innerhalb 24
Stunden mündlich und innerhalb von 72 Stunden nach Spielschluss des Spieles
schriftlich beim Staffelleiter eingereicht werden. Nach Ablauf einer dieser
Fristen, wird der Protest grundsätzlich abgewiesen.
Schiedsrichterentscheidungen sind nur insofern anfechtbar, als dass
spielentscheidende Regelverstöße nachgewiesen werden können. Gegen
Tatsachenentscheidungen ist ein Protest unzulässig. Protestieren können nur am
Spiel beteiligte Vereine. Der protestierende Verein hat bei Abgabe des
Protestes 50 Euro einzureichen. Sollte der Protest stattgegeben werden, werden
die 50 Euro wieder an den protestierenden Verein ausgezahlt. In diesem Fall
zahlt die unterlegende Mannschaft die Protestgebühren von 50 Euro (bei nicht
Einhaltung erfolgt keine Zulassung in der kommenden Saison).
22.)Für die Festlegung von Spielsperren
nach Feldverweisen in der Freizeitliga NVP gelten folgende Mindeststrafen:
1. ein bis zwei Pflichtspiel bei
regelwidriger Spielweise und bei Nichtbefolgen von Anordnungen von
Schiedsrichtern.
2. ein bis vier Pflichtspiele bei rohem
Spiel gegen den Gegner oder grob unsportlichen Betragen.
3. zwei bis sechs Pflichtspiele bei
Tätlichkeiten gegen Spieler, Schiedsrichter, Ordner, Zuschauer und
verantwortlichen der Freizeitliga NVP.
4. in Wiederholungsfällen innerhalb von
zwei Jahren kann die jeweils doppelte Höhe auferlegt werden.
- Spielsperren die unter die Punkte 1
und 2 fallen können vom zuständigen Staffelleiter ausgesprochen. Spielsperren
die unter den Punkt 3 fallen müssen grundsätzlich durch die Ligaleitung
bearbeitet werden. Dazu zählen auch die Vergehen unberechtigtes mitwirken eines
Spielers (Punkt 9 der Ausschreibung) oder die Herbeiführung eines
Spielabbruches.
23.)In diesem Jahr gilt folgenden
Beschluss.
Die Teilnahme an einer evtl.
Hallenmeisterschaft ist keine Pflicht.
24.)Die Mannschaft des PSV Ribnitz spielt ihre Heimspiele im Stadion am Bodden aus.
Die KVG und der RSV spielen in Damgarten. Die
Spielgemeinschaft SV Darßer Kicker/TSV Zingst spielen in Zingst. Bei
Änderungen sind die jeweiligen Mannschaftsleiter verantwortlich, dass die
Gastmannschaften rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt werden.
26.)Die Ligaleitung hat im November
2012 einstimmig beschlossen, die Richtlinie der FL NVP zu ändern. Unter Punkt
31 wird neu aufgenommen. Die Höchstgrenze der Mannschaften in der Freizeitliga
wird ab 2013 auf 14 Teams festgesetzt. Sollte eine neue Mannschaft ihr
Interesse auf einen Start in der FL NVP äußern, so ist ein schriftlicher Antrag
bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres beim Staffelleiter einzureichen.
Sollten mehrere neue Mannschaften ihr Interesse äußern gilt, wer als erster den
Antrag schriftlich gestellt hat, liegt in der Rangliste vorne. Der Erste der
Rangliste kann allerdings nur in der FL NVP starten, wenn sich eine der bisher
gemeldeten 14 Mannschaften aus der FL NVP abmelden. Für die bisher gemeldeten
Mannschaften gilt, sie haben sich ebenfalls bis zum 31.12. des laufendem Jahres
beim Staffelleiter schriftlich für die neue Saison anzumelden.
Leitung der Meisterschaft 2018
1.
Thomas Glesmer PSV Ribnitz- Damgarten
18059
Papendorf Am Schulwald 3
015128267946 / Thomas.Glesemer@t-online.de
2.
Jochen Müller SG Wöpkendorf
18334
Wöpkendorf Rostocker Straße 10
015123280224
/ sg.woepkendorf@web.de
17179
Behren – Lübchin Dorfstraße
25
O1726969812
/ hendzlike@freenet.de
Dienstlich
015209746728